von Joachim Lorenz, Karlstein a. Main
Letztes Blatt im Jahreskalender der SMBG 2008
Safety is not a job, it´s a way of life*
*von Helen VIERNES, gesehen am 28.09.1994 auf einem Banner einer Macadamia-Nut-Plantage
bei Hilo, Hawaii.
Sammelverbot im Steinbruch ...
Wie die Fa. ... mitteilt besteht
im Steinbruch ... ein absolutes Sammelverbot:
"Ein Sammler, der aus etwa 7 m abstürzte,
zog sich dabei eine schwere Beinverletzung zu. Nur durch Zufall wurde
er nach Feierabend ... gefunden.
Wir mussten als weiteres Beispiel
eine junge Frau auf Sandalen, sonst nur mit Bikini und Strohhut bekleidet,
aus einem Haufwerk "herausholen".
Wenn man sehen muss wie Eltern mit
zwei Kindern im Alter von 6 - 8 Jahren auf frisch geschossenem Steinhaufwerk
mit Turnschuhen herumlaufen ...
Mit Halbschuhen werden waghalsige
Kletterpartien usw. unternommen. Die Bespiele ließen sich beliebig
fortführen.".
Dies sind leider ein typische Beispiele, welche auch heute an vielen Aufschlüssen - insbesondere Steinbrüchen - zu beobachten sind.
Während der Freizeit - und die wohl meisten Mineralien-, Fossilien- und Gesteinssammler betätigen sich hobbymäßig - geschehen die meisten Unfälle. Im Freizeit- und häuslichen Bereich sind es ca. 8,8 Millionen pro Jahr und , davon ca. 20.000 mit tödlichem Ausgang.
Da den Berufsgenossenschaften als Unfall-Versicherungsträger der Industrie
und der Verwaltungen nur die Unfälle der versicherten Mitarbeiter gemeldet
werden müssen, liegen ihnen keine Zahlen aus dem Bereich der Freizeit
und somit der sammelnden Besucher von Steinbrüchen vor.
Die früher genannte Unfallzahl von 3,51 Millionen ist
eine Hochrechnung aus einer Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz in Dortmund, die im Jahre 1988/89 an 134.000
Haushalten durchgeführt wurde ("alte" Bundesländer, einschl.
West-Berlin). Sie umfasst Unfälle, für die eine ärztliche
Behandlung notwendig war oder die zu einer mindestens 14-tägigen
Beeinträchtigung führten. Der hier angesprochene Personenkreis
der Sammler bildet eine so kleine Gruppe, die bei einer solchen Untersuchung
statistisch nicht in Erscheinung tritt.
Für 2006 werden folgende Zahlen für Verletzte angegeben (Anonym
2008):
| Bereich: | Verletzte/a: |
| Verkehr | 420.000 |
| Arbeit | 1.240.000 |
| Schule | 1.350.000 |
| Haushalt | 2.730.000 |
| Freizeit | 2.630.000 |
Ebenso erschreckend hoch ist die Zahl der Unfälle mit tödlichem
Ausgang. Sie werden in der Statistik der Sterbefälle nach folgenden
Sparten aufgeschlüsselt:
| Bereich: | Tote/Jahr: |
| Hausbereich | 6.455 |
| sonstige | 800 |
| Freizeit* | 6.203 |
| Schule | 11 |
| Arbeitsunfälle | 694 |
| Verkehrsunfälle | 5.316 |
| Selbstmord | ca. 12.000 |
So sollte man doch annehmen, dass die Zahlen ein Handeln erfordert! 2001
(Statisches Jahrbuch 2002) haben sie die Zahlen kaum verändert,
wie die hier veröffentlichen Zahlen wiedergeben:
| Todesursache | Zahlen für die BRD 2001 |
| Verkehr | 6.977 |
| Transportunfälle | 470 |
| Stürze | 7.404 |
| Ertrinken | 507 |
| Feuer, Rauch | 475 |
| Selbstmord | 11.065 |
| tätlicher Angriff | 602 |
| Arbeitsunfälle | 900 |
Der Artikel soll dazu beitragen, die Zahl der Unfälle, die in den
Bereichen der Industrie seit Jahren rückläufig sind, zu
reduzieren. Das mit den Unfällen verbundene menschliche Leid ist
nicht monetär zu erfassen. Der mittelbare und unmittelbare volkswirtschaftliche
Schaden dürfte einige Milliarden € betragen. Neue Daten zum Unfallgeschehen
und Vorschläge zur Reduzierung finden sich bei HENTER (2004).
Hinter den tödlichen "Stürzen" verbergen sich auch ca.
1.100 Treppenstürze - die Zahl stammt aus dem Jahr 2008 (GLASER
2011:26). Auch hier sieht man die wirklichen Gefahren und die völlig
falsche Einschätzung: Man hat in Deutschland die medial gesteuerte
Angst von den einigen pg Dioxin(äquvivalent) in den Eiern und stürzt
dann auf der einfachen Treppe in den Tod!
Zweifellos wird man beim Betreten eines Steinbruches, einer Kiesgrube,
dem Befahren eines Stollens oder der Kluftsuche im alpinen Bereich
ein gewisses Unfallrisiko eingehen. Leider sieht man immer wieder, dass
Zeitgenossen die elementarsten Regeln der Sicherheit nicht einhalten.
Dies dürfte auch ein Grund dafür sein, dass allen Aufforderungen
der Zeitschriften und Verbände zum Trotz, zunehmend Betretungsverbote
seitens der Eigentümer von Fundstellen ausgesprochen werden.
Im Folgenden soll über die persönliche Schutzausrüstung
und die Möglichkeiten der Unfallverhütung beim Mineralien-,
Fossilien- oder Gesteinssammeln und dem, was danach kommt (bearbeiten,
bestimmen, präparieren usw.), gesprochen werden.
Der europäische Binnenmarkt ab 1993 hat vielfältige und tiefgreifende
Änderungen gerade im Arbeitsschutz gebracht. Da die Mehrzahl
der neuen Regelungen nicht fertig sind und in ihrer Komplexität
zusätzliche Probleme gebracht haben, wird nur das GS-Zeichen beschrieben.
Das CE-Zeichen ist ein Übereinkunftsszeichen und ist vorgeschrieben,
aber kein Kriterium für Sicherheit.
Das Arbeitsschutzgesetz wendet sich an die Betriebe mit ihren
Angestellten und Arbeitern, nicht jedoch an private Menschen. Infolge
der geänderten Rechtslage wird das Arbeitsschutzrecht komplexer.
Der Mangel am Pragmatismus wird den die Steine- und Erdenbetriebe
besuchenden Sammler den Zugang sicher nicht erleichtern. Dies gilt auch
für die geänderte Rechtsgrundlage der Haftung der Eigentümer.
Auch die im Herbst 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) ist an Betriebe und nicht an Private gerichtet, so dass
es hier keine Veränderungen geben wird - hächstens über
eine Rückwirkung, was man am Arneitsplatz nicht darf/soll, kann
zu Hause auch nicht gut sein.
Auch die praxisuntaugliche Gefahrstoffverordnung (GefSoffV)
aus dem Jahr 2005 wird wegen der Komplexität im privaten Bereich
keine Veränderung des Unfallgeschehens erbringen, da die Vorschrift
von Juristen für Juristen geschrieben wurde. Die Ausführungsbestimmungen
werden in den nächsten Jahren erwartet. ....
*Anmerkung:
Hier sei beispielsweise auf die sehr ausführliche und
lesenswerte Bergunfallstatistik des Deutschen Alpenverein e. V. (RANDELHÖLZER
& THIEME 1998) verweisen. Alleine der deutsche Alpenverein (DAV)
registrierte in den Jahren 1990 - 1997 zwischen 47 und 88 tödliche
Unfälle aus den Reihen seiner Mitglieder! Wenn man davon ausgeht,
dass die Mitglieder meist gut unterrichtet und als informiert gelten
können, dann kann man davon ausgehen, dass die oben in der Tabelle
aufgeführten Zahlen realistisch sind. Wenn man den Bericht weiter
auswertet, fällt auch hier (wie im Straßenverkehr) auf, dass
bei der Altersverteilung die 18 - 30jährigen mit einer Spitze bei
25 Jahren dominieren. Als Unfallursache wird bei ca. 75% "Mangel an alpiner
Erfahrung" und "unzureichende körperliche Verfassung" angegeben.
Alle anderen, Alleingang, Spaltensturz, Lawine, Wettersturz, Stein- u.
Eisschlag machen den Rest bei 12 % unbekannt/sostiges aus.
Die Mitarbeiter in Steinbrüchen usw. sind wie alle Beschäftigten in Deutschland aufgrund ihrer Tätigkeit bei einer gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Beiträge dazu entrichtet nur der Unternehmer. Träger dieser Versicherung ist in dem von uns Sammlern besuchten Industriezweig die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft (nach der Fusion mit anderen BGen wird sie ab dem 1.1.2010 Berufsgenossenschaft "Rohstoffe und Chemeische Industrie" (BG RCI) heißen und in Heidelberg ihren Sitz haben). Sie gibt, vereinfacht gesagt, als Versicherungsbedingung ("Kleingedrucktes") die Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) heraus. Für die Betriebe der stein- und erdengewinnenden Industrie gilt dann u. a. die UVV "Steinbrüche, Gräbereien und Halden" (BGV C 11; früher VGB 42) und die BG-Regel BGI 708 (früher ZH1/648) "Steinbrüche, Kies- und Sandgruben". Sie richten sich mit ihren Vorschriften an den Besitzer oder Betreiber des Steinbruchs.
Der Sammler setzt sich aber teilweise den gleichen Gefahren aus wie der Mitarbeiter des Steinbruchs, weshalb die wenigen Absätze aus der UVV auch von Sammlern beachtet werden sollten (die UVV stellt einen niedergeschriebenen Erfahrungsschatz dar, der aufgrund der wirklich geschehenen Unfälle verfasst wurde; man sagt deshalb auch: "mit Blut geschrieben"). Mit der Reform des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerkes heißen diese jetzt BGV 1A usw.
Folgende Paragraphen aus der UVV "Steinbrüche" wären zu beachten (sinngemäße Wiedergabe; siehe hierzu die umfangreichen Seiten der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft):
§ 13 beinhaltet das Verbot, einzelne Mitarbeiter allein und ohne Schutz an Abbauwänden zu beschäftigen.
§ 17 besagt, dass man sich vor Beginn und während seiner Tätigkeit davon zu überzeugen hat, dass kein Absturz von Massen oder von Steinen möglich ist.
§ 20 weist auf den Schutz anderer durch Splitter bei der Bearbeitung von Steinen hin.
Erläuterung zu § 13: es sollte eigentlich selbstverständlich
sein, sich nicht an den Steinbruchswänden aufzuhalten, wenn nach
Regenfällen, Tau-Frostwechseln oder im Anschluss einer Sprengung
die Gefahr des Ablösens von Massen besteht. Hinzu kommt, dass die
Lagerungsverhältnisse des Gesteins zu beachten sind. Wer soll Hilfe
holen, wenn jemand zu Schaden gekommen ist?
zu § 17: wenn man schon unmittelbar an der Wand arbeiten
muss, dann kann es notwendig sein, lose Teile vorher abzubrechen. Während
der Tätigkeit muss man sich ständig davon überzeugen,
dass die Arbeiten keine weitere Lockerungen verursachen, die zum Herunterfallen
von Steinen führen kann.
zu § 20: es darf nicht zur gegenseitigen Gefährdung
beim Sammeln kommen; nicht nur durch wegfliegende Splitter, sondern
auch durch herabfallendes Gestein!
Die sinngemäß zitierten Regeln sollten eigentlich selbstverständlich sein.
Keine noch so schöne Stufe verdient es, seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen.
Für Privatleute haben die UVVen leider nur dann Geltung, wenn ein Betriebsgelände aufgesucht wird. Im sonstigen oder häuslichen Bereich sind sie nicht verbindlich, mit dem Ergebnis, dass hier sehr viele vermeidbare Unfälle geschehen.
Beim Sammeln von Mineralien werden unter anderem auch Steinbrüche
oder ähnliche Betriebsgelände aufgesucht. Das Betreten eines
Betriebsgeländes ist rechtlich gesehen, sehr schwierig zu beurteilen.
Auch nach Aussage der Steinbruchs BG ist eine Aussage der rechtlichen
Verhältnisse, insbesondere der Haftung, nur unter Berücksichtigung
des jeweiligen Einzelfalles möglich.
Ich möchte hier nur einige handhabbare Hilfen geben,
sich nach den einschlägigen Regeln zu richten. Hierbei soll nicht
auf das Begehen von Höhlen, (besonders aufgelassenen) Bergwerken,
das Sammeln in alpinen Regionen und dergleichen eingegangen werden.
Ich halte es für Sonderfälle, die spezielle Ausrüstungen
und Verhaltensweisen erfordern.
Die Unfallverhütungsvorschrift VGB 1 "Allgemeine Vorschriften" (sie
gilt als "allumfassende" Vorschrift in allen Betrieben und Verwaltungen,
nicht nur in Steinbrüchen) unter § 4 (2) sagt sinngemäß
aus: Wenn nicht durch technische Maßnahmen sichergestellt werden
kann, dass eine Gefährdung für den Menschen besteht, ist Körperschutz
zu tragen. Dies ist beim Sammeln in Steinbrüchen, Bergwerken
und Kiesgruben normalerweise immer gegeben - es sei denn, jemand geht
Äcker oder Schotterebenen ab - hier kann ihm nichts auf den Kopf
und die Füße fallen. Die Hände sind wahrscheinlich auch
nicht gefährdet.
Eine sehr gute, allgemeine und sehr weit gefasste Übersicht
über die Körperschutzmittel (auch Gehör- und Atemschutz)
enthält das Merkblatt A 008 (1990) der Berufsgenossenschaft
Chemie.
Somit wären beim Sammeln im Steinbruch, an Felswänden (auch im
Gebirge!), Bergwerken o. ä. folgende Körperschutzmittel grundsätzlich
einzusetzen:
Er sollte immer getragen werden. Bei den Freizeitunfällen entfallen
15% der Verletzungen auf den Kopf und das Gesicht. Am besten geeignet
sind Schutzhelme . Sie bieten auch einen verlässlichen Schutz
bei Regen. Der Helm besteht aus der Helmschale und der Innenausstattung.
Im Schild des Helms ist ähnlich der "TÜV-Marke" am PKW das Herstellungsdatum,
der Hersteller usw. eingeprägt. Es sollte eine Form mit Schirm,
Wasserrinne und heruntergezogener Helmschale bevorzugt werden.
Die meisten Helmschalen werden heute aus thermoplastischen
Kunststoffen hergestellt:
ABS Acrylnitril-Butadien-Styrol
PE Polyethylen
PC Polycarbonat
PA Polyamid
Sie sind in fast allen Farben lieferbar und sollten aufgrund
der Alterung (siehe BGR 193; fürher ZH1/242) nach spätestens
5 Jahren ausgetauscht werden.
Helme aus duroplastischen Kunststoffen wie textilverstärktes
Phenolharz oder glasfaserverstärktes Polyesterharz (in Zukunft
wohl auch Kohlefasern) sind erst nach Beschädigung auszutauschen.
Aufgrund dessen sind sie zwar teurer in der Erstbeschaffung, ihre lange
Lebensdauer macht sie trotzdem preiswerter.
Links: Es handelt sich im Bild um einen braunen Helm aus textilverstärktem
Phenolharz im hinteren Teil heruntergezogenen und mit einer Regenrinne
ausgerüstet.
Diese Helme sind nahezu unverwüstlich und sehr angenehm im Tragen
(Fab. SCHUBERT, Braunschweig).
Rechts: selbst bei trockenem und frühlingshaftem Wetter können
Steine aus der Wand fallen
- wenn man hier ohne Helm stünde ... (augenommen am 24.03.2012 im
Steinbruch Sailauf)
Untersuchungen (SCHNEIDER & VON DER BANK 2001) zeigen jedoch, dass auch diese Helme nach einer Zeit von ca. 5 Jahren ausgetauscht werden sollten; dies gilt insbesondere bei einer Verwendung bei Hitze und im Freien (UV-Strahlung).
Alle Helme gibt es in 3 Größen, je nach Kopfumfang: Größe
1 < 55 cm, Größe 2 54-59 cm, Größe 3 >58
cm. Weiter wird Zubehör wie Leuchtenhalter, Gehörschützer,
Gesichtsschild usw. angeboten.
In der Innenausstattung ist ein längenverstellbares
Kopfband eingebaut. Das Schweißband, meist aus Leder, sollte
regelmäßig ausgewechselt werden. Für die kalte Jahreszeit
werden Wollhauben für unter dem Helm zu tragen, als auch zum Überziehen,
angeboten.
Bei allen Helmen gilt: werden Risse sichtbar oder sind Geräusche
zu hören, wenn man den Helm leicht seitlich zusammendrückt,
so ist er ebenso zu ersetzen wie nach einer starken Beaufschlagung.
Generelle Informationen gibt das Schutzhelm-Merkblatt ZH
1/242.
ehemalige Bergwerke
Das Begehen von alten Bergwerken - auch der obertägigen
Flächen - einschließlich der Halden ist immer mit einem
gewissen Restrisoko verbunden. Im Berg befindliche Hohlräume
können unvermittel und jederzeit einstürzen und dann mehr
oder minder große Einsturztrichter (Pingen) bilden. Zumindest
sollte man bei einem Besuch an geeigneter Stelle hinerlassen wo man
hingefahren oder ~gegangen ist und eine Rückkehrzeit vereinbaren
oder sich über Handy melden.
Selbst im bergbaulich nicht sehr aktiven Spessart sind mir etliche aktuelle Pingenbildungen bekannt, bei denen ich nicht an dem Platz gewesen sein wollte ....
Das Befahren alter Bergwerke sollte wie bei Höhlen erfolgen und wird
wegen der speziellen Ausrüstung hier nicht behandelt.
Immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass Splitter ins Auge geraten können,
wie z. B. beim Zerkleinern von spröden Gesteinen oder beim Arbeiten
mit schwerem Werkzeug, ist eine Schutzbrille zu tragen. Dies gilt
auch beim Arbeiten mit Steinpressen, Kleinmineralienspaltern oder Schraubstöcken.
Es gibt inzwischen hervorragend gestaltete Modelle. Akzeptabel
ist eine Gestellbrille mit zwei farblosen Sichtscheiben (gute Brillen
bieten gleichzeitig einen Schutz gegen UV-Licht), Seitenschutzplatte
und Stirnabdeckung. Sie werden auch mit korrigierten Gläsern gefertigt.
Eine Übersicht über die Typen und deren Eignung
gibt das Augenschutz-Merkblatt BGR 192 (früher ZH1/192).
Die oberen Gliedmaßen, also Hände und Arme, bei 33% aller Unfälle
betroffen. Bei den Verletzungen aufgrund von beruflichen Aktivitäten
liegt der Anteil noch höher.
Bei fast allen Tätigkeiten - mit Ausnahme der Bergung
von kleinsten Stückchen beim Sammeln - kann man nach etwas Gewöhnung,
Schutzhandschuhe (Fünffinger-Handschuhe mit Stulpen) tragen.
Gewöhnlich werden solche aus Leder für wenig Geld angeboten.
Sie halten nicht sehr lange und werden schnell nass. Der Lederhandschuh
hat den grundsätzlichen Vorteil, dass der Handschweiß nach
außen gelangen kann.
Besser geeignet sind aber Baumwollhandschuhe (gute Trageeigenschaften,
keine behindernden Nähte) die mit einem Kunststoff oder Gummi
teilweise überzogen wurden. Sie sind hochschnitt- und abriebfest,
gegen Feuchtigkeit unempfindlich und können auch bei Regen noch
einen guten Griff gewähren. Ein Handschuh mit einer festen Stulpe
hat den Vorteil, dass der abgelegte Handschuh offen bleibt und besser
austrocknen kann.
Für Arbeiten in und am Wasser eignen sich "Haushaltshandschuhe" nicht;
besser sind solche aus Butadien mit dünnen Baumwollhandschuhen
darunter, die den Schweiß der Hände aufsaugen.
Eine prinzipielle Einführung in das Thema gibt das Schutzhandschuh-Merkblatt
BGR 195 (früher ZH1/706).
Festes Schuhwerk, am besten mit einer Stahlkappe als Zehenschutz, sollte
ebenfalls bei allen Aktivitäten im Gelände getragen werden.
40% aller Verletzungen der Heim und Freizeitunfälle betreffen
die unteren Gliedmaßen.
Es gibt heute sehr gute Schutzschuhe (ab 1993 wieder Sicherheitsschuhe).
Hinter den Kürzel S1 bis S10 verbergen sich die niedergeschriebenen
Anforderungen für Schutzschuhe. Schuhe mit der Spezifikation S2,
S3 - S5, S9 - S10 sind für Steinbrüche geeignet. Sie werden
in den Formen SHH (Stiefel halbhoch), ST (Stiefel niedrig) und SH (Stiefel
hoch) angeboten.
Halbschuhe sind normalerweise nicht geeignet, da es in Steinbrüchen
oft nass oder schlammig ist. Auch gibt der Schuh dem Fuß nicht
den Halt wie ein Stiefel.
Als häufigstes Material wird Leder verarbeitet. Die
zahlreichen Hersteller bemühen sich, gefällige Formen bei
geringem Gewicht zu schaffen. Dies hat zu einer kaum überschaubaren
Fülle an Modellen geführt.
Sohlen aus Perbunan sind sehr abriebfest aber schwerer als
solche aus Polyurethan; letzte sind leider weniger beständig
gegen Abrieb. Es werden auch Sandwichbauweisen mit Perbunanlauffläche
und Polyurethanverbindung zum Schuh gefertigt, die einen vertretbaren
Kompromiss darstellen. Für das Baugewerbe wird in die Sohle ein
Stahlblech, als "durchtretsichere Sohle" eingelegt (hochstehende Nägel!).
Bei viel Nässe sind Schaftstiefel mit Stahlkappen in Gummi oder Kunststoff
anzuraten (es gibt sie in gelb oder schwarz, S10). Die Schutzschuhe
werden neben der "gewöhnlichen" Größenangabe (in
"französischen Stich" mit einem Längensprung von 6,8 mm)
auch nach dem MONDOPOINT-System, wie bei den Skischuhen, in verschiedenen
Weiten angeboten. Auch bei der Stahlkappenform gibt es inzwischen breitere
Formen, die von den Herstellern z. B. als "Naturform" angeboten werden.
Weitere Ausführungen, insbesondere zu den Anforderungen
und Ausstattungen, gibt auch das Schutzschuh-Merkblatt BGR 191 (früher
ZH1/187).
Beim Kauf achte man weniger auf das Aussehen, sondern auf
die Trageeigenschaften (z. B. Fußbett). In modisch gut aussehenden
Schuhe muss man nicht unbedingt auch gut laufen!
Auch wenn es in der Industrie nicht üblich ist einen
Schutzschuh zu pflegen, so benötigen auch Schutzschuhe wie jeder
Lederschuh auch eine regelmäßige Pflege mit Lederfett oder
einem Schuhpflegemittel, wie es für Wanderschuhe angeboten wird.
Geht man im Schnee und auf Eis, so besteht ein Problem der bekannten Glätte und damit des Sturzes. Und viele Sturzunfälle haben schwere Verletzungen zur Folge. Aber es gibt eine sichere Lösung des Problems: Man schnallt sich einfach eine Art Sohle mit Spikes unter die Schuhe! und damit kann man auf dem glatten Eis oder Schnee nornal gehen (zu beziehen als Profi-Schuhspikes über den Biber Umweltprodukte Versand GmbH für ca. 45 €). Diese haben geschraubte Spikes und können an Stiefeln zu einem sicheren Wandern im Schnee und auf Eis verwandt werden (aufgenommen am 29.12.2010). Ich bin mit den Dingern bereits viele km gelaufen und kann die nur wärmstens empfehlen - auch wenn es nicht unbedingt "leichtfüßig" aussieht. |
Beim Arbeiten an Fundstellen sollte auch ein Augenmerk auf die Kleidung
gerichtet werden. Kurze Hosen sind am Strand geeignet - aber nicht
im Steinbruch. Infolge der kaum zu vermeidenden, starken Verschmutzung
werden gewöhnlich alte Kleidungsstücke aufgetragen. Aus der
Sicht des Autors haben sich Latzhosen oder taschenreiche Baumwollhosen
bewährt.
Bei den Jacken sollte ein vernünftiger Regen- bzw. Wetterschutz
vorhanden sein. Bewährt hat sich hier eine feste (Baumwoll-)Jacke,
wie sie beim Militär Verwendung findet. Damit sie den Regen
abweist (und auch den Schmutz!) kann man ein Wachs (in Geschäften
für Wanderbedarf erhältlich) einbügeln. Dies hat sich
als sehr viel besser herausgestellt als die sonst verwendeten Imprägnierungen.
Noch komfortabler sind Jacken, welche über eine eingearbeitete
Schicht (Membran) aus Kunststoff verfügen, deren Poren so klein
sind, dass sie die Nässe von außen nicht nach innen durchlassen.
Jedoch kann eine gewisse Menge an Körperfeuchte als Wasserdampf nach
außen abgegeben werden. Dem Durchlass sind Grenzen gesetzt, so
dass bei Regen und schwerer körperlicher Arbeit eine Durchfeuchtung
der darunter getragenen Kleidung trotzdem möglich ist. Es ist weiter
wichtig, dass man darunter Kleidung trägt, die den Schweiß
nicht aufsaugt (Baumwolle), sondern weitergibt, so dass der Träger
ein Gefühl "der Trockenheit" hat (Kunststoffe). Gut verarbeitete Jacken
aus strapazierfähigen Stoffen sind im Gegensatz zu einer gewachsten
Baumwolljacke viel teurer.
Bei der Begehung der gesprengten Haufwerke sind neben den Füßen
auch besonders die Schiebeine gefährdet. Infolge der geringen
Überdeckung durch Gewebe ist das Anstoßen an die Steine
bzw. Felsen recht schmerzhaft. Beim Bearbeiten von Felsen mit dem Vorschlaghammer
können auch wegfliegende Splitter sehr schmerzhafte Wunden erzeugen!
Aus dem deutschen Steinkohlenbergbau kann man lernen, die
Schienbeine zu schützen:
Solche Schienbeinschoner sind aus einem stabilen, auf der
Frontseite verstärktem Kunststoff gerfertigt (mit Bohrungen zur
Belüftung), werden mit einem verstellbaren Gummi um das Bein gehalten,
sind innen mit einem Schaustoffband gepolstert und laufen gegen die
Schuhe mit einer Schürze aus. Sehr bequem zu tragen und leicht -
aber unglaublich wirkungsvoll! Zu den Schuhen schützen kleine Schürzen
den Übergang, so dass auch kein loses Gestein in die Schuhe fallen
kann. Die Kosten liegen bei ca. 7 € pro Stück, je nach der bestellten
Stückzahl wegen des Portos.
Und die Knie schütz man mit einem Knieschoner. Es gibt ganz einfache
Produkte in den Baumärkten, die aber wenig Komfort bieten. Hosen für
Handwerker haben oft auch am Knie Taschen, in die man Kissen einlegen kann,
so dass man die Knieschoner nicht immer neu positioneren muss. Besser sind
stabile Knieschoner aus Kunststoff mit Gummi-Einlagen, die einen guten Schutz
auch auf rauhen Steinen oder Felsen bieten, z. B. das Modell 23 von der Fa.
Nierhaus, bei denen das Paar ca. 30 € kostet.
Die genannten Artikel sind in technischen Handlungen, teilweise im Zubehörhandel
für Sammler, Bergsteigerbedarf und Baumärkten erhältlich.
Man achte aber auf die Qualität! Auf eine Angabe von Preisen wurde
bewusst verzichtet, da sie einem ständigen Wandel - in der Regel
nach oben - unterzogen sind. Aufgrund der vielfältigen Angebote
und Qualitäten sind Differenzen von mehr als 100% möglich.
Produkte - nicht nur die oben aufgeführten - mit
den GS-Zeichen sollten den Vorzug erhalten (hier wurde geprüft,
ob die Anforderungen der Sicherheit eingehalten werden). Die freiwillige
und vom Hersteller zu bezahlende Prüfung erfolgt auf Antrag bei
einer zugelassenen Prüfstelle (z. B. Berufsgenossenschaften).
Diese prüft nur die Sicherheit für Personen - nicht die Funktion!
Das GS-Zeichen wird als nationale Zertifizierung in der EG weiterbestehen.
Mit der Einführung des Europäischen Binnenmarktes 1993 wurde europaweit das zwingend vorgeschriebene CE-Zeichen eingeführt (Konformitätsbewertung 90/683/EWG). Dabei wird auch der Sachschutz berücksichtigt. Einschränkend ist jedoch zu sagen, dass die Zertifizierung je nach Modul (A für interne Fertigungskontrolle bis H für umfassende Qualitätssicherung) in der Regel vom Hersteller vollzogen wird. Möglicherweise hilft die ebenfalls neue Produkthaftung, dass wegen möglicher Regressansprüche, der Sicherheit mehr Gewicht zugebilligt wird. Nach einigen Jahren mit dem CE-Zeichen kann man sagen, dass nach meiner Meinung der gewünschte Effekt nicht zu beobachten ist. Die Bewertungskriterien sind so bastrakt und dem Normalbenütze, z. B. bei persönlicher Schutzausrüstung, nicht bekannt. Einzig ist festzustellen, dass es bei allen Produkten eine Betriebsanleitung gibt.
Mit der Einführung des Geräte- und Produktgesetzes (GPSG) im Jahre 2004 wird eine zusätzliche Komponente eingeführt. Neben der bestimmungsgemäßen Verwendung muss auch die vorhersehbare Fehlanwendung beurteilt werden. Man kann also gespannt sein, wie das in den nächsten Jahren die Juristen auslegen werden.
Man sollte auch prüfen, ob aktuelle Tests der Stiftung Warentest, Berlin vorliegen. Sie werden monatlich in der Zeitschrift "test" veröffentlicht. Hierbei werden neben Sicherheit auch andere Faktoren berücksichtigt, z. B. Energieaufwand, Funktion, Preis-Leistungs-Verhältnis, usw.
Bei der Beachtung der einschlägigen Verhaltensweisen kann man das
Risiko des Steinbruchbesuches auch verantworten. Der Bruchbesitzer
sieht dann auch: Hier ist ein Fachmann am Werk. Bei konsequenter Anwendung
ist die Zusammenarbeit im Steinbruch mit den Besitzern oder Verantwortlichen
erfahrungsgemäß leichter.
Dabei ist auch zu bedenken, dass Kinder grundsätzlich
nur entsprechend ihrem Alter und der Gefährdungsmöglichkeit
mit in einem Aufschluss mitgeführt werden können - wer
kann sie schon während des Suchens ständig beaufsichtigen?
Die Vorschriften wie die Unfallverhütungsvorschriften (BG-Vorschriften,
BG-Regeln und BG-Informationen; früher die Merkblätter
der ZH1/(Nummer)-Reihe) können bei den Sicherheitsbeauftragen,
Sicherheitsfachkräften oder bei Arbeitssicherheitsabteilungen
in größeren Firmen eingesehen werden. Ein Kauf dieser Unterlagen
ist für Gruppen und Vereine anzuraten. Die Regeln werden ständig
überarbeitet und aktualisiert. Sie geben auch dem Nichtfachmann
verwertbare Hinweise, welches Produkt wofür geeignet ist bzw. welche
grundsätzlichen Dinge berücksichtigt werden müssen.
Die Steinbruchs-Berufsgenossenschaft gibt ein zweimonatlich
erscheinendes Mitteilungsblatt heraus: "DIE INDUSTRIE DER STEINE +
ERDEN". Sie behandelt Themen, die den gesamten Arbeitsschutz abdecken,
einschließlich der fachspezifisch zugeschnitten Artikel für
die Steine- und Erdenindustrie.
Weiter sind bei dem Werkzeug oder beim Umgang mit Geräten und Hilfsstoffen folgende Regeln zu beachten:
Auf die folgenden Themen soll nur der Vollständigkeit halber eingegangen
werden, da sie normalerweise Themata für eigenständige Betrachtungen
wären.
dürfen selbstverständlich keinen "Bart" haben. Es besteht die
Gefahr des Absplitterns von Teilchen. Der "Bart" muss sofort abgeschliffen
werden. Zur kräfteschondenen Arbeit kann auch oft eine kleine
Brechstange Verwendung finden.
Als weiteren Schutz bietet der Fachhandel Meißelhandschutze
aus Kunststoff oder Gummi, die beim Abrutschen mit dem Hammer, einen
Schlag auf die Hand abweisen. "Maurermeißel" aus den Kassenzonen
der Baumärkte sind völlig ungeeignet und halten einer Beanspruchung
im Fels kaum einigen Schlägen stand, so dass man gleich besser Meißel
aus lufthärtenden, Crom-Vanadium-Stählen kauft (z. B. Fa. HABERO).
Gleiches gilt auch für die Produkte von Eastwing die bei den einschlägigen
Firmen des Sammlerbedarfes gekauft werden können.
Bei der Bearbeitung von Gesteinen oder Mineralien, ob mit der Hand oder mit elektrischen/pneumatischen Werkzeugen (z. B. bei der Präparation von Fossilien) wird Staub erzeugt. Dabei ist zu beachten, je feiner der Staub ist, umso leichter kann er in die Lunge gelangen und dort deponiert werden. Besonders Quarzfeinstaub und Asbeststaub verursachen nicht heilbare Krankheiten.
Besonders beim Umgang mit Asbest ist grösste Vorsicht
geboten. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass die mit dem bloßen
Auge sichtbaren, lange oder dicke Fasern nicht in die Lunge gelangen
und deshalb kein gesundheitliches Problem darstellen. Von Sammlungsstücken
geht keine Gefahr aus, so lange sie nicht bearbeitet werden. Problematisch
wird es bei einer Bearbeitung, bei der sehr kleine Fasern erzeugt werden:
Zum Beispiel beim Arbeiten mit einer Bohrmaschine oder einem Trennschleifer
- wie auch beim Zuschneiden von Asbestzementplatten. Eine Einführung
gibt ein Sonderdruck des Mitteilungsblattes der Maschinenbau- und Metall
Berufsgenossenschaft "Asbest".
Für Stäube, die keinen Quarz bzw. Asbest enthalten,
gilt ein Grenzwert von 6 mg/m³ in der Atemluft als Durchschnittswert
über eine 40-h-Woche (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration).
Bei Quarz liegt der Wert bei 0,15 mg/m³, bei Asbest gilt eine technische
Richtkonzentration von 250.000 Fasern/m³ (wobei damit Fasern
mit einer Länge <5 Mikrometer bei einem Durchmesser von <3
Mikrometer gemeint sind); dies entspricht näherungsweise 0,013
mg/m³. Übrigens sind 1.000.000 Fasern/m³ mit bloßem
Auge nicht sichtbar! Von den Asbestmineralien wird der Krokydolith als
der gefährlichste eingestuft.
Auch in Deutschland kommen Asbestmineralien in der Natur vor und werden auch
bei der Verwitterung von Gesteinen frei: Hier ein gebogenes Klinochrysotil-
oder Antigorit-Aggregat aus dem Diabas des Steinbruchs am Kuhlenberg bei
Winterberg-Silbach im Sauerland (Nordrhein-Westfalen), Bildbreite 8 cm. Die
cm-langen Fasern sind nicht gefährlich.
Mit dem Quarz verwechseln darf man aber nicht die SiO2-Gehalte
in Silikaten - das ist zar ein Teil davon, aber erzeugt keine Silikose!
Selbst in Fachbeiträgen kann man so etwas lesen.
Die dadurch im Gewerbe und in der Industrie auftretenden Berufskrankheiten
werden durch private Aktivitäten unter Umständen verschlimmert.
Man sollte deshalb grundsätzlich das Einatmen von Staub vermeiden.
Wenn möglich, sollte nass gearbeitet werden. Der Fachhandel bietet
einfache Masken (mindestens Filterklasse P2, am besten mit einem Ausatemventil)
an; sie müssen jedoch so der Gesichtsform angepasst werden,
dass keine Luft am Rand eintritt. Dazu muss der Metallbügel über
der Nase richtig geformt bzw. gebogen werden.
Ausrüstung:
Es ist auch ein Stück Sicherheit, wenn man eine qualitativ
gute, durchdachte und den Anforderungen gerecht werdende Ausrüstung
benützt, denn fehlendes Werkzeug oder eine mangelhafte Ausrüstung
zwingt oft zu unfallträchtigem Improvisieren.
Der Stiel des Hammers muss fest im Auge des Hammers sitzen und zusätzlich
mit einer Sicherung - es gibt verschiedene Formen (z. B. Keile, Ringe,
Schrauben) - versehen sein, damit sich der Hammerkopf nicht lösen
kann. Gewöhnlich sind die Stiele aus Holz (Esche, Hickory). Gleiches
gilt für Pickel, Schaufel, Hacken usw. Besser sind Hämmer mit
metallenem Stiel; hier ist der Hammerkopf so eingearbeitet, dass er sich
nicht lösen und herausfliegen kann. Von der Fa. HABERO gibt es
Vorschlaghämmer, die einen fest geschäfteten Steil mit Hülse
haben; diese sind praktisch unlösbar sicher montiert.
Für die einfachen Arbeiten gibt es gute bis sehr gute
Geolgenhämmer (im Sammlerzubehör erhältlich) mit Spitze
und Schneide, je nach dem Gestein, welches man bearbeiten will. Praktisch
sind auch dafür aufsteckbare Schaufeln zum Graben. Bei den Hämmern
sollten Ganzstahlausführungen oder solche mit Stielen aus Stahl
bevorzugt werden, da diese nahezu jeder händischen Beanspruchung
stand halten.
Nicht geeignet sind auch die verbreitet von Anfängern
verwendete Zimmermannshämmer (mit der Kerbe neben der Spitze
zum Ausheben von Nägeln).
Bei Fäusteln muss man selbst herausfinden, welche Stiellänge und welches Gewicht (1 - 2 kg) für den Verwender am Geeignesten angesehen werden muss. Die Arbeit mit zu schweren Hämmern ermüdet, bei einem zu leichten Hammer gibt es keinen "Fortschritt".
Für das sichere Mitführen des Hammers gibt es sehr preiswerte Hammertaschen oder Schlaufen aus Leder zur Montage an den Hosengürtel.
Noch ein Hinweis, der nicht direkt mit der Sicherheit zu tun hat, aber
zu Konflikten mit den Betriebern von Steinbrüchen führen
kann:
Werkzeuge werden liegengelassen und gelangen unter Umständen
in die Anlagen des Steinbruches, wo sie sehr großen Schaden anrichten
können. Dies kommt deshalb vor, weil sie sich kaum von dem Gestein
in ihrer Farbe abheben. Man sollte sie deshalb leuchtend rot oder
gelb lackieren, damit sie sich gut vom Untergrund abheben!
Diesen ca. 5 kg schweren Vorschlaghammer eines unaufmerksamen Sammlers
fand ich im Herbst 2002 Steinbruch an der Hartkoppe bei Sailauf:
Man kann sich leicht ausrechnen, welchen Schaden der Hammerkopf
in einer Prallmühle anrichten kann! Einzelfall werden Sie sagen
- dachte ich auch, aber im Sommer 2003 fand ich zu meiner Sammlung einen
ca. 1,5 kg schweren Fäustel und einen ca. 25 cm langen Flachmeißel:
Dies ist sicher keine Kluftbelegung wie an den Bergkristallklüften
in der Schweiz praktiziert, sondern schlichtweg ein bodenloser Leichtsinn,
der anderen Sammlnern schaden wird. Da die Geräte nagelneu und
verrostet waren, lagen diese sicher schon einige Tage im Steinbruch.
Ein Besitzer wird sich sicher nicht melden.
Gefundene Steine werden in der Regel am Fundort verpackt. Der direkte Abtransport in Kisten oder Eimern mit dem PKW ist in der Regel nicht möglich. Oft müssen die Funde erst über längere Strecken zum PKW gebracht werden. Es hat sich in den Steinbrüchen gut bewährt, eine umgebaute Sack- oder Einkaufskarre zum Transport der gefundenen Steine in Verbindung mit stapelbaren Kunststoffkisten zu verwenden. Dabei können die Funde fast ohne Rücksicht auf das Gewicht schonend für die Wirbelsäule transportiert werden. Auch die Mitnahme des Werkzeuges ist damit leicht möglich.
Bei der Verwendung von Maschinen - d. h. dem Arbeiten mit Schleifscheiben,
Poliermaschinen, Gesteinssägen usw. - sind die vielfältigen
Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes samt seiner Anhänge,
die VDE-, Unfallverhütungs-Vorschriften usw.) zu beachten. Historisch
bedingt ist, dass derjenige, der ein Gerät herstellt oder vertreibt,
das Gerät nach dem Gerätesicherheitsgesetz beachten muss; die
Überwachung erfolgt durch die Gewerbeaufsichtsämter. Dieses
Gesetz wurde wegen des europäischen Binnenmarktes novelliert und damit
an den europäischen Stand angeglichen (harmonisiert). Es wird zukünftig
eine größere Bedeutung haben als früher, weil 1993 entsprechende
Passagen aus den UVVen gestrichen werden mussten.
Beim Kauf von Neu- oder Gebrauchtmaschinen ist auf das CE-Zeichen
zu achten (klebt der Hersteller); besser ist noch das deutsche GS-Zeichen
(vergibt eine Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung gegen
Bezahlung - aber es wird nur die Sicherheit, nicht die Funktion getestet!).
Der verbreitete, private Eigenbau von Maschinen ist rechtlich sehr
schwierig (für einen Privatmann kaum durchschaubar und die bürokratischen
Hindernisse nahezu unüberwindlich) und im Unfallfall mit Körperschaden
wegen möglicher Regressansprüche bedenklich!
Für den Nutzer oder Betreiber gelten aber bei alten
Maschinen vor 1993 immer noch die UVVen (z. B. VBG 5 "Kraftbetriebene
Arbeitsmittel"), welche durch die Berufsgenossenschaften überwacht
werden (seit 2003 gilt dafür die Betriebssicherheitsverordnung).
Das in den Unfallverhütungsvorschriften niedergeschriebene, aufgrund
von passierten Unfällen erarbeitete Wissen, sollte weiterhin genutzt
werden.
Bei allen Maschinen ist zu berücksichtigen, dass an
rotierenden Teilen grundsätzlich keine Schutzhandschuhe getragen
werden dürfen (Gefahr des Einzuges, selbst an glatten Wellen!).
Weiter ist darauf zu achten, dass kein Staub (vom Abrieb der Schleifsteine,
des zu schleifenden Minerals bzw. der verwendeten Schleif- und Poliermittel)
eingeatmet wird.
Bei der Verwendung von Wasser und elektrischer Energie besteht die Möglichkeit, dass im Schadenfall ein Strom auf das Gehäuse und somit über den Körper fließen kann. Schwere Verletzungen, meist tödlich, sind die Folge. Ein möglicher Schutz ist die Verwendung eines Fehlerstrom-Schutzschalters (kurz "FI" genannt), der im Fehlerfall bei einem, für den Menschen nicht tödlichen Strom, von je nach Typ 10 mA oder 30 mA in sehr kurzer Zeit abschaltet. Es gibt diese Geräte als Einbauteil für den Sicherungskasten oder als tragbares Gerät, welches vor das elektrische Gerät geschaltet, in jede beliebige Steckdose gesteckt werden kann. Prüfen Sie, ob ein Fehlerstrom-Schutzschalter vorhanden ist und/oder fragen sie einen Elektrofachmann. Bedenken Sie: Die gewöhnliche Sicherung ist lediglich ein Leitungsschutz, d. h. die Leitung wird vor einer Überlastung und damit Erwärmung bewahrt, kein Personenschutz!
Eine Besonderheit sind Trennschleifer mit Bezinmotoren als Antrieb, welche unabhängig von Stromnetzen in jedem Steinbrch verwendet werden können. Neben der Gefahr durch die sehr schnell rotierende Trennscheibe besteht hier eine Gefährdung durch den Lärm (Gehörschutz tragen) und durch den - je nach Gestein - entstehenden Staub, der im Falle von Quarz sicher sehr gesundheitsschädlich ist. Aus diesem Grund sollte man hier immer nass schneiden!
Beim Umgang mit Säuren (z. B. Salz-, Schwefel- oder Essigsäure),
Laugen (Kali- oder Natronlauge) und anderen Chemikalien (Methylenjodid
zum Trennen von Mineralgemischen) ist auf eine ausreichende Belüftung,
den Schutz des Augen und des Körpers, insbesondere der Hände
vor Spritzern zu achten. Nicht zuletzt sollte auf eine richtige -
d. h. "umweltgerechte" Entsorgung der Restlösungen (nur neutralisiert
mit ca. pH 7 - man verwende Indikatorpapier) geachtet werden.
Die meisten Chemikalien werden wohl zum Reinigen und Präparieren
von Mineralien verwendet. Eine sehr gute Zusammenstellung der Möglichkeiten
bei Beachtung des Arbeitsschutzes findet sich bei DUTHALER & WEISS
(1999).
Gefahrstoffe wie die meisten Chemikalien sollten so aufbewahrt
werden, dass sie nicht in die Hände von Unbefugten, wie Kindern
gelangen können. Eine Abfüllung in Gefäße, in
die normalerweise Lebensmittel gehören ist nicht zulässig
(Verwechslungsgefahr!). Die Gebinde, meist Flaschen, sind auch so zu
beschriften, dass leicht und dauerhaft erkennbar ist, welcher Inhalt sich
darin befindet.
Es werden gewöhnlich zum Namen noch Schilder mit schwarzer
Schrift bzw. einem Symbol auf orangenem Grund angebracht, die die Hauptgefahr
eindrücklich aufzeigen sollen. Ein zusätzlicher Buchstabe
erhöht oder schwächt die Gefahr ab.
Beispiele:
| Kennzeichen: | Erklärung: | Beispiel: |
| E | explosionsgefährlich | Trinitrotoluol (TNT) |
| O | brandfördend | Perchlorsäure, Kaliumpermanganat |
| F | leichtentzündlich | "Benzin", Aceton, Etanol |
| F+ | hochentzündlich | Diethylether, Ethlenoxid |
| T | giftig | Arsen, Chlor, Natriumcyanid |
| T+ | sehr giftig | Arsentrioxid, Phosgen |
| Xn | gesundheitsschädlich | Toluol, Oxalsäure, Manganoxid |
| Xi | reizend | Formaldehyd, Calciumsulfid, 1,1,1-Trichlorethan |
| C | ätzend | Salzsäure, Schwefelsäure, Kaliumhydroxid |
Auf das Rauchen und die Einnahme von Nahrungsmitteln ist beim Verwenden
von chemischen Stoffen zu verzichten.
Die Verwendung von Säuren zum Weglösen von nicht
erwünschten Bestandteilen einer Stufe wird am weitesten verbreitet
sein. Dies sollte grundsätzlich im Freien durchgeführt werden
- aber so, dass Kinder keinen Zutritt haben! Beim Verdünnen der
Säure ist immer erst die zur Verdünnung notwendige Menge Wasser
bereitzustellen, in die dann die Säure vorsichtig, unter Umrühren,
eingefüllt wird. Dabei wird Wärme frei, die im umgekehrten Fall
zum Überkochen führen kann. Merke: "Erst das Wasser, dann die
Säure, sonst geschieht das Ungeheure"! Dabei sind geeignete Schutzhandschuhe
(z. B. bei Salzsäure solche aus PVC; die Haushaltshandschuhe zum
Geschirrspülen sind ungeeignet) und es ist mindestens eine Schutzbrille
zum Schutz der Augen zu tragen.
Beim Umgang mit brennbaren Lösungsmitteln (Alkohol, Aceton, Testbenzin usw.) ist zu beachten, dass die Dämpfe in der Regel schwerer sind als Luft, sich bei Zimmertemperatur bilden und durch Funken gezündet werden können (auch durch glimmende Zigaretten!).
In diesem Zusammenhang soll auch noch angeführt werden, dass es nur wenige, wirklich giftige Mineralien (z. B. ged. Arsen, Witherit, Quecksilber, Arsenolith - eine ausführliche Liste findet man bei PUFFER 1980) gibt. Sie sind wie giftige Chemikalien zu behandeln. So kann 0,1 g Arsenolith schon tödlich wirken! Beim Hantieren sind die gleichen Maßnahmen zu treffen, wie beim Umgang mit Chemikalien: Die Aufnahme in den Körper ist unbedingt zu vermeiden. Es ist auch wichtig, dass man sich nach der Beschäftigung damit die Hände gründlich wäscht! Die Aufbewahrung solcher Stufen muss ausserhalb der Reichweite von Kindern erfolgen.
Der Sammler der manche Stufe retten muss, kommt um die Verwendung von Klebern
kaum herum. Die Alleskleber enthalten zwar Lösemittel, sind aber mengenmäßig
wohl kein Problem. Anders ist es mit den farblosen Lacken, mit denen man
poröse und bröckelige Stufen festigen kann. Hier ist bei den stark
lösemittelhaltigen in größeren Mengen Vorsicht angebracht.
Problematisch ist dei beliebte Verwendung der sogenannten
"Sekundenkleber" auf Cyanacrylat-Basis. Diese werden von nahezu allen
Herstellern in kleinsten Gebinden und Mengen zu dann sehr hohen Preisen
angeboten. Man bewahrt sie am besten im Kühlschrank auf. Diese Kleber
sind dünnflüssig (dringen also in feinste Risse ein), kleben
sehr gut und bilden eine matte Oberfläche aus, so dass man sie auf
der Stufe kaum erkennt. Auch zeigen sie keine Fluoreszenz unter UV-Licht.
Und sie kleben schnell (Name!) und sind sehr alterunsbeständig.
Die Gefahr liegt bei der Verwendung: Ein Spritzer auf die
Haut und man kann sich die Finger unlösbar verkleben! Dies geht
auch mit dem Auge und dem Augenlied. Hier ist eine Schutzbrille und grösste
Vorsicht angesagt. Die Dämpfe sind stark allergenisierend und aus
diesem Grund sollte man die Dämpfe nicht einatmen (Verwendung nur
im Freien oder in großen Räumen). In jedem Fall sind die Gebrauchsanweisungen
zu beachten.
Das Anrühren von Kunstharzen aus zwei Komponenten ist ebenfalls nicht
unproblematisch, weil die beiden Stoffe (Harz und Härter) als
Monomere gesundheitlich immer recht problematisch sind und ein Hautkontakt
ist immer so weit als möglich zu vermeiden.
In "laufende" Ultraschall-Reinigungsanlagen darf nur mit einer Zange, Pinzette
o. ä. hineingegriffen werden. Das Verbot gilt deshalb, weil die Ultraschallwellen
über die Reinigungsflüssigkeit (meist mit einem Netzmittel entspanntes
Wasser) auch in die Körperflüssigkeiten übertragen werden
können und hier die reinigende aber im Körpergewebe schädliche
Kavitationswirkung auslösen. Die Schäden treten nicht sofort spürbar
auf.
Die Wirkung des Verfahrens beruht darauf, dass an der Wanne
ein Schwingquarz sitzt, dessen Ultraschall-Schwingungen (>16.000
Hz) auf das Wasser oder andere Flüssigkeiten übertragen werden.
Diese stoßen an das zu reinigende Gut und erzeugen an der Oberfläche
kleine Bläschen von bis zu 0,015 mm Durchmesser. Sie stürzen
innerhalb von 1 Mikrosekunde in sich zusammen (Implosion). Dabei erhitzen
sich die Gase im Innern auf bis zu 5000° C und es wird ein Flüssigkeitsstrahl
mit einer Geschwindigkeit von ca. 400 km/h auf die Oberfläche
des Reinigungsgutes ausgestoßen. Damit ist klar, dass aller anhaftender
Schmutz entfernt wird.
Dies geht so weit, dass es zu Zerstörungen an technischen
Geräten kommen kann, wenn beim Betrieb zu der Kavitation kommt
(Schiffsschrauben, Pumpen usw.).
Hochdruckreiniger (Flüssigkeitsstrahler) sind sehr beliebte und sehr
wirkungsvolle Reinigungsgeräte für Mineralien und Gesteine.
Sie entfernen besser als jedes andere Verfahren Ton, Flechten, Moose
und andere, typische Folgen des Lagerns von Mineralien und Gesteinen
auf Halden oder im Freien. Die Geräte sind inzwischen sehr preiswert
und deshalb weit verbreitet. Zur Reinigung sind in der Regel für
diesen Zweck keine Chemikalien als Zusätze notwendig. Wenn, dann muss
bedacht werden, dass verfahrensbedingt reichlich Aerosole entstehen, die
unter Umständen das Tragen eines Atemschutzes notwendig macht.
Es wegen des hohen Druckes (bis >200 bar) und der damit
verbundenen Gefahr des Wegspritzens von Flüssigkeitströpfchen
wie auch von Teilchen des zureinigenden Gutes immer notwendig, zumindest
eine Schutzbrille zum Schutz der Augen zu tragen! Gummistiefel und Schutzhandschuhe
sind anzuraten.
Beim Ableuchten der Sammlung oder bei der Suche mit einer Leuchte mit kurzwelligem UV-Licht im Gelände sollte ein Schutzbrille - als UV-Filter (Kunststoffgläser) - getragen werden. Das Bestrahlen der Haut muss ebenfalls vermieden werden. Besonders die kurzwellige UV-Strahlung (um 250 nm Wellenlänge) ist für die Augen sowie für die Haut, bei längerer Exposition gesundheitsschädlich. Sie führt zu den gleichen Erscheinungen wie der Sonnenbrand der Sonne oder das "Verblitzen" beim elektrischen Schweißen. Leuchten, die nur langwelliges UV-Licht (um 380 nm) abgeben stellen keine Gefahr für Augen und Haut dar. Für das Sammeln und kontrollieren der Funde ist eine tragbare UV-Leuchte (lang- & kurzwellig) mit Akku- oder Batteriebetrieb die beste Lösung.
Die Menge an radioaktiven Stoffen in einer Sammlung stellen normalerweise
keine unmittelbare Gefahr dar. Beim Umgang (besonders zerkleinern,
sägen, schleifen) mit radioaktiven Mineralien ist darauf zu achten,
dass Staub nicht eingeatmet wird oder durch Wunden in den Körper
gelangt. Auch sollte auf eine direkt Berührung besonders der weichen,
erdigen und leicht abschuppenden Uranmineralien (besonders der Uranglimmer)
verzichtet werden (Handschuhe).
Es gelten die beim Umgang mit Chemikalien gemachten Angaben.
Infolge der seit 2002 geänderten Strahlenschutzverordnung, bei
der auch die natürlichen radioaktiven Substanzen bzw. Strahlendosen
erfasst werden, sind größere Massen an natürlichem
Uran genehmigungspflichtig. Die Mengenschwellen sind aber so hoch,
dass normale Mineraliensammlungen nicht darunter fallen. Bei größeren
Mengen gelagerter Uran-Mineralien stellt am ehesten das dabei frei
werdene Radon in schlecht belüfteten Räumen (z. B. Keller)
ein Problem dar.
Die ("radioaktive") ionisierende Strahlung lässt sich
leicht emssen. Entsprechende, preiswerte Meßgeräte gibt
es im Zubehörhandel für Mineraliensammler. Man achte auf
eine hohe Empfindlichkeit, die auch kleine Uranmineralien nachweisen
kann. Die aus östlichen Ländern oft sehr billig angebotenen
Dosisleistungsmessgeräte sind dazu nicht geeignet (man erkennt
sie daran, dass diese nur R/h oder Sv/h anzeigen).
Ich verwende seit Jahren ein Dosisleistungsmessgerät
mit einer abgesetzten alpha-beta-gamma-Sonde zum Kontaminationsnachweis,
die noch sicher 0,1 Bq erfassen kann. In einem einfachen Halter zum
Tragen im Steinbruch montiert, kann man mit dem Gerät leicht radioaktive
Anomalien nachweisen.
Für die Sicherheit - nicht nur zum Sammeln - sondern auch im Haushalt
und in der Freizeit, hat das MAGS in Nordrhein-Westfalen ein 180 seitiges,
sehr gut illustriertes "Sicherheitslexikon für alle Haushalte"
herausgegeben. In ihm sind alphabetisch geordnet, zahlreiche Sicherheitshinweise
(von Abfallbeseitigung bis Zündsicherung) zu fast allen Problemen
des Haushaltes und der Freizeit angeführt.
Speziell für Heimwerker (die Bearbeitung von Stufen
soll aus diesem Blickwinkel, ohne Wertung, als Heimwerken aufgefasst
werden) wurde eine Broschüre herausgegeben "HEIMWERKEN macht mit
SICHERHEIT Spaß". Dort werden speziell die Themenkreise Maschinen
und Geräte, Werkzeuge/Hilfsmittel, Gefahrstoffe, der Elektrische
Strom und persönliche Schutzausrüstungen behandelt.
Sollte trotz aller Vorsicht trotzdem etwas passieren, so wäre es wichtig,
wenn man weiß wie zu Handeln ist. Hier ist eine Ausbildung als Ersthelfer
gefragt. Am besten eignet sich ein Lehrgang über 8 Doppelstunden, die
von den Rettungsdiensten wie z. B. DRK (Deutsches oder Bayerisches Rotes
Kreuz), ASB (Arbeiter-Samariter-Bund), Johanniter und MHD (Malteser
Hilfsdienst) angeboten werden. Man sollte auch die Fähigkeit
der Herz-Lungen-Wiederbelebung erlernen.
Die beim Führerscheinerwerb abzuleistenden "Sofortmaßnahmen
am Unfallort" sind besser als nichts. Aber es sei die Frage erlaubt:
Wie lange ist es her, dass Sie einen solchen Lehrgang absolviert haben
und was wissen Sie noch davon? Könnten Sie in einem Notfall Erste
Hilfe leisten - besonders in Ihrer Familie?
Denken Sie auch daran, den Verbandskasten im Auto und zu Hause regelmäßig
zu überprüfen: Klebt das Pflaster noch? Das inzwischen eingeführte
Verfallsdatum macht diese Frage nahezu überflüssig, auch
wenn man über den Sinn dieser Maßnahme trefflich streiten
kann.
Zuletzt wäre die Frage nach einer privaten Unfall-Versicherung zu
stellen. Hier bietet der Markt eine fast unüberschaubare Fülle
an Unfallversicherungen an. Die Entscheidung über eine Notwendigkeit
muss von jedem einzelnen geprüft und entschieden werden.
Verschiedene Vereine und deren Aktivitäten sind versichert
- der mögliche Leistungsumfang ist zu erfragen.
Wer seine mehr oder weniger wertvolle Sammlung absichern will, dem sei
eine Hausratversicherung angeraten. Diese deckt aber immer nur einen
Teil von Sammlungen ab. Besitzen Sie eine wertvolle Sammlung, dann
setzten Sie sich mit dem Versicherer inVerbindung, um zu klären,
in welchem Umfang eine Sammlung mitversicherit ist und was eine Erweiterung
kosten würde. So bleibt man vor Überraschungen geschützt.
Zu den großen Gefahren für Menschen zählen Schadenfeuer
und Brände. Insbesondere in Wohnungen und Häusern stellt
der dabei entstehende Rauch und die Brandgase das grösste Problem
dar - und allen Bedenken und Meinungen zum Trotz unabhängig, was
da verbrennt, also ob Holz, Wolle oder Kunststoff! Dabei entsteht neben
einer unzahl an Verbindungen immer Kohlenmonoxid, welches das grösste
Gefahrenpotential entwickelt. Von den ca. 500 Brandtoten in Deutschland
sind die meisten an den Brandgasen erstickt, lange bevor das eigentliche
Feuer gefährlich geworden ist. Und dies meist nachts, denn entgegen
weit verbreiteter "Kenntnisse" weckt ein Rauch einen schlafenden Menschen
nicht auf!
Dafür werden vom Handel Heimrauchmelder
angeboten, die beim Auftreten von Rauch die schlafenden Menschen wecken
sollten. Diese Geräte schraubt man mit einer Batterie gespeist
an die Decke vor das Schlafzimmer. Sie kosten zwischen 15 und 30 € und
sind bei (Werk-)Feuerwehren, in Baumärkten und im Elektro-Fachhandel
erhältlich. Einen guten Artikel mit einem Vergleichstest finden Sie
im Heft 11/2002 "Test" der Stiftung Warentest, Berlin.
Von den Billigprodukten für <5 € des Handels wird
abgeraten; es sind ja offensichtlich hunderttausende von (fast) funktionslosen
Plagiaten verkauft worden (Dezember 2004 Fall Aldi). Es gab auch Angebote
für 2,99 € einschließlich einer 9-Volt-Blockbatterie und
die sollen dann 10 - 12 Jahre sicher (!) funktionieren?
Zum Schutz von Sachwerten im Haushalt kann man auch die Anschaffung eines Handfeuerlöschers anraten. Es gibt solche Geräte in zwei grundverschiedenen Bauarten:
Wegen der universellen Verwendung rate ich zu einem Handfeuerlöscher
mit Löschpulver, da die Löschwirkung im Notfall vor den
Verschmutzungen durch das Pulver selbst zu setzen ist.
Für den Betrieb eines PKW ist es ebenfalls sinnvoll,
hier einen kleinen Handfeuerlöscher mitzuführen.
Als Anbringungsort epfehle ich einen gut erreichbaren Platz im Treppenraum
neben der Eingangstüre, so dass man den Feuerlöscher auch
schnell parat hat, wenn beispielsweise ein Fahrzeug im Freien brennt,
was nicht so selten ist.
Wenn Sie denn tatsächlich einmal auf eine Hilfe von außen angewiesen
sein sollten, kann man Sie überhaupt finden? Sie wissen wo Sie
wohnen - aber die die Ihnen zur Hilfe kommen? Haben Sie einmal versucht
Ihre Hausnummer bei Regen und in der Dunkelheit
aus einem Auto zu lesen? Machen Sie dies doch mal (viele Anwesen haben
keine Hausnummer, von Bäumen oder Fahrzeugen verdeckt, nicht beleuchtet,
so klein dass man ein Fernglas braucht, kein Kontrast, leigt zwar
an der X-Straße, gehört aber zur Nebenstraße und die
hat kein Schild, und noch vieles mehr). Und so geht es dann den Hilfskräften
von Feuerwehr und den Rettungsdiesten. Und jetzt werden Sie denken:
Das trifft für mich nicht zu, denn ich oder ein Angehöriger
kann ja dann einweisen.
Und glauben Sie mir: Wenn es soweit ist, dann ist niemand
da ..... und der Rettungsdienst hat kein Navigationsgerät.
Übrigens ist dies in München vorbildlich gelöst:
Alle Häuser haben Hausnummern mit Straßenangabe, alle blau
mit weißer Schrift, gleich groß und hoch angebracht.
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für die Bundesrepublik Deutschland.- 714 S., zahlrieche Grafiken,
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Und noch mehr Sicherheit?
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